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Andres, Otto

geb. am 28. Dezember 1902 in Tiegenhagen (Westpreußen), gest. am 31. Januar 1975 in Bad Dürkheim; Mitglied der Mennonitengemeinde Tiegenhof; NSDAP-Funktionär, Landrat des Kreises Groß-Werder der Freien Stadt Danzig.

In den zwanziger Jahren zunächst zum Schlosser, dann zum Ingenieur ausgebildet, trat Otto Andres 1930 der NSDAP bei und bekleidete sogleich das Amt des Ortsgruppenleiters; im folgenden Jahr wurde er von der Partei zum Bezirksleiter, Kreisleiter des Kreises Groß-Werder berufen. Als die NSDAP am 28. Mai 1933 stärkste Kraft in der Freien Stadt Danzig geworden war, gelangte Otto Andres, zunächst kommissarisch, in das Amt des Landrats des Kreises Groß-Werder der Freien Stadt Danzig. Zugleich wurde er 1933 in den Volkstag der Freien Stadt Danzig gewählt und gehörte diesem bis zu dessen Auflösung im Jahr 1939 an. Andres war Mitglied der SA und schaffte es dort bis in den hohen Rang des Oberführers. Nach der nationalsozialistischen „Machtergreifung" griff Andres, Mitglied der Gemeinde Tiegenhof, in die innermennonitische Diskussion um den kirchlichen Neuaufbau ein, bevor er in der zweiten Hälfte der 1930er-Jahre der mennonitischen Gemeinschaft allerdings den Rücken zuwandte.

Am 3. September 1939 erhielt Andres eine neue Aufgabe: Er wurde als „Chef der Zivilverwaltung" mit der Umgestaltung der Verwaltung im Kreis Dirschau betraut und zum Stellvertretenden Gauleiter Danzig-Westpreußen berufen, eine Position, die er seit dem 1. Januar 1940 unter Gauleiter Albert Forster offiziell einnahm. Schon bald aber, Anfang 1941, fiel er wegen innerer Zwistigkeiten in der Partei in Ungnade und verlor seine Ämter, ohne allerdings aus der NSDAP ausgeschlossen zu werden oder ausgetreten zu sein. Zwischen April 1941 und Anfang 1943 sowie seit September 1944 diente er in der Wehrmacht. Dazwischen war er, von der Wehrmacht unabkömmlich gestellt, als Ingenieur in der Posener Zweigstelle der Mannheimer Landmaschinenfirma Heinrich Lanz AG tätig. Am 9. Mai 1945 geriet Andres in Österreich in amerikanische Kriegsgefangenschaft, woraus er aber bereits im Juli desselben Jahres wieder entlassen wurde. Er begab sich nach Schleswig-Holstein, wo er seine Frau wiederfand. Im Oktober 1946 wurde er jedoch von den Briten in Preetz festgenommen und in das Internierungslager Neuengamme bei Hamburg verbracht, später in Hamburg-Fischbek interniert und am 5. Dezember 1947 an Polen ausgeliefert.

Am 10. Februar 1949 wurde Otto Andres vom Landgericht Danzig zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. 1955 beauftragte die Rechtsschutzstelle des Evangelischen Hilfswerks einen Anwalt in Polen, um Andres freizubekommen. Honoriert wurde dieser von der Zentralen Rechtsschutzstelle, also von der Bundesregierung, die Andres über jenen Anwalt auch finanzielle Unterstützung zukommen ließ. Diese Bemühungen waren erfolgreich: 1956 wurde Andres vorzeitig aus der Haft entlassen und kehrte am 11. Juli 1956 nach Deutschland zurück. Der mennonitischen Glaubensgemeinschaft schloss er sich nicht wieder an.

Literatur mit weiteren Nachweisen

Imanuel Baumann, Der Mennonit und Nationalsozialist Otto Andres (1902-1975). Wie die Identifikation mit dem Nationalsozialismus mancher Mennoniten zum Problem für die gesamte Glaubensgemeinschaft wurde, in: Mennonitische Geschichtsblätter (vorgesehen 2018).

Imanuel Baumann

 
www.mennlex.de - MennLex V :: art/andres_otto.1508749001.txt.gz · Zuletzt geändert: 2017/10/23 10:56 von bw     Nach oben
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