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Taufe III – Gegenseitige Anerkennung der Taufe: ökumenische Gespräche

1. Anstöße zur ökumenischen Taufdiskussion

Die neuere Diskussion um das Verständnis der Taufe erhielt deutliche Impulse von dem Tauffragment, das Karl →Barth in seiner Kirchlichen Dogmatik (IV, 4) 1967 veröffentlichte (s. 1943 schon Die kirchliche Lehre von der Taufe) und mit dem er die Lehre von der Säuglingstaufe der großen Kirchen herausforderte. Sekundiert wurden seine Überlegungen von seinem Sohn Markus Barth, der einen umfassenden exegetischen Beitrag zum Gespräch über die christliche Taufe mit seinem Buch Die Taufe ein Sakrament? (1951) vorlegte. Von diesen Veröffentlichungen ermutigt, veröffentlichte der baptistische Theologe George Beasley-Murray seine Untersuchung über Die christliche Taufe 1968 in deutscher Übersetzung (engl. 1962). Diese Darstellungen sind breit diskutiert worden. In der evangelischen Theologie wurde diese Diskussion besonders eindrucksvoll von dem ökumenisch ausgerichteten Dogmatiker Edmund Schlink in Die Lehre von der Taufe (1969) aufgenommen. Seither ist diese Diskussion nicht verstummt, hilfreich sind die klärenden Beiträge von Jürgen Moltmann (Kirche in der Kraft des Geistes, 1975) und Eberhard Jüngel (Barth-Studien, 1982, s. schon früher: Karl Barths Lehre von der Taufe, 1968), auch in der römisch-katholischen Kirche wurde über die Problematik der Kindertaufe diskutiert (Walter Kasper (Hg.), Christsein ohne Entscheidung oder Soll die Kirche Kinder taufen, 1970). Aufgegriffen wurden diese Diskussionsimpulse vor allem von der Kommission des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) für Glauben und Kirchenverfassung seit den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts (z. B. mit dem Dokument Taufe, Konfirmation, Erstkommunion sowie den Konvergenzerklärungen von Lima). In den folgenden Jahrzehnten ist die Taufe wiederholt in multilateralen und bilateralen Gesprächen intensiv diskutiert worden und hat auch die Taufdiskussion in den Mennonitengemeinden weltweit belebt.

„Ein Herr, ein Glaube eine Taufe; ein Gott und Vater aller, der da ist über allen und durch alle und in allen“ (Eph. 4,6). An dieser paulinischen „Mahnrede“ orientieren sich die Kirchen, wenn es darum geht, miteinander über die gegenseitige Anerkennung der Taufe zu beraten. Die schärfsten Trennungslinien scheinen am stärksten zwischen solchen Kirchen zu verlaufen, die die Säuglingstaufe praktizieren, und jenen Kirchen, die sie in „täuferischer Tradition“ ablehnen. Im Grunde aber markieren nicht die äußeren Formen die Trennung, „sondern das Verständnis der Taufe als Gottes Tat oder als Tat des menschlichen Gehorsams“ (Edmund Schlink, Taufe, 140). Die Bedeutung der gegenseitigen Anerkennung der Taufe liegt darin, dass um ein vertieftes Verständnis der Taufe gerungen wird und dabei gleichzeitig eine Taufekklesiologie entsteht, „in die auch andere Elemente gemeinsamen Glaubens und Lebens eingebracht werden können“. Diesen Schluss zog die 5. Weltkonferenz für Glauben und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) in Santiago de Compostela (1993) aus den Konvergenztexten von Lima. - Von Vertretern der Säuglingstaufe und jenen der Erwachsenentaufe hat es in jüngster Vergangenheit (2002–2004) Gespräche der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (vormals Leuenberger Kirchengemeinschaft) und der Europäischen Baptistischen Föderation gegeben, die trotz eines weitreichenden Konsenses noch nicht zur gegenseitigen Anerkennung führten (Der Anfang des christlichen Lebens, 2005). Mit der gegenseitigen Anerkennung der Taufe steht mehr zur Diskussion als die Frage, ob die Taufe ein Sakrament sei oder „nur“ ein Zeichen des Glaubensgehorsams, es geht dabei um die Einheit der Kirchen selbst.

Im Folgenden soll aber im Horizont der ökumenischen Herausforderung nur danach gefragt werden, welche Konvergenzen zu einem Schritt gegenseitiger Anerkennung der Taufe nötig sind und welche Divergenzen noch verbleiben und notfalls ertragen werden müssen.

2. Gegenseitige Taufanerkennung von Magdeburg 2007

Mit einer Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung der Taufe haben elf Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) am 29. April 2007 einen bedeutsamen Schritt in Richtung auf die volle sichtbare Gemeinschaft der christlichen Kirchen in Deutschland getan und der Zusammenarbeit der Kirchen eine festere geistliche und theologische Grundlage verliehen (Konrad Raiser, Ein Herr, 2008). Allerdings sahen sich neben zwei alt-orientalischen Kirchen auch die Kirchen täuferischer Tradition nicht in der Lage, dieser Erklärung beizupflichten. Befremdlich war zunächst, dass nach ersten Beratungsschwierigkeiten die Evangelische Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz die Beratungen allein fortsetzten und die übrigen Kirchen aufforderten, ihrer Erklärung beizutreten. Das hatte die Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden in Deutschland (AMG) bedauert. Sie stimmte zwar den Aussagen zu, die sich auf das Zeugnis des Neuen Testaments stützen, lehnte aber die Verwendung des Sakramentsbegriffs ab und mahnte eine stärkere Betonung des Zusammenhangs von Bekenntnis und Taufe an. Im Grußwort der AMG, das im gemeinsamen Gottesdienst zu Magdeburg verlesen wurde, wird erklärt, dass die Mennoniten dieser Vereinbarung aus „biblisch-theologischen Gründen“ nicht zustimmen könnten, dennoch wird die vollzogene Anerkennung der Taufe als ein bedeutsamer Schritt der beteiligten Kirchen aufeinander zu gewürdigt und „für die praktischen Schritte, die sich aus den getroffenen Vereinbarungen ergeben“, Gottes Segen erbeten.

Als Konsens ist festzuhalten, dass in der Taufe die Teilhabe an Christi Tod und Auferstehung, die Neugeburt in Christus und die Bejahung von Gottes Liebe im Glauben und die Vereinigung mit Christus und zugleich mit seinem Volk aller Zeiten und Orte zum Ausdruck kommen und die Einmaligkeit und Unwiederholbarkeit der Taufe angenommen wird. Als Divergenz bleibt bestehen, dass die Taufe ein „Sakrament“ sei. Unterschiedlich wird bewertet, ob denjenigen, die bereits als Säuglinge getauft worden sind, später die Glaubenstaufe empfangen sollen, falls sie einer Kirche täuferischer Tradition beitreten wollen (Differenz). Schließlich muss noch darüber Einigung erzielt werden, welche Bedeutung das aktive Bekennen in der Taufe hat (Desiderat). Diese Gesprächssituation hat deutlich gemacht, dass immer noch alle Kirchen aufgerufen sind, ihre Taufanschauung und -praxis kritisch zu überprüfen (Konrad Raiser, Ein Herr, 6).

3. Bekenntnis und Taufe – Fortschritte in lutherisch-mennonitischen Gesprächen

Genauer als in multilateralen wurde die Lehre von der Taufe in bilateralen →Konfessionsgesprächen erörtert. In den Gesprächen zwischen Mennoniten und Lutheranern in Frankreich wurde beispielsweise intensiver über die Bedeutung des individuellen Bekenntnisses für die Taufe beraten als in den Gesprächen, die zum Magdeburger Dokument führten (s. Bericht von Fernando Enns, in Heilung der Erinnerungen, 135). Der lutherisch-mennonitische Dialog in Frankreich und in Deutschland hat zu weitreichenden Übereinstimmungen geführt, die sich aus der gemeinsamen Grundlage von Schriftprinzip (sola scriptura) und Rechtfertigungsverständnis (sola gratia, sola fide) ergeben: Die Taufe ist durch Christus eingesetzt worden, sie verdankt sich dem Wirken des Heiligen Geistes, der Glaube ist in der Taufe notwendig, um Heil Ausdruck zu verleihen, die Taufe ist der Beginn des neuen Lebens mit Christus und Berufung zur Nachfolge Jesu Christi, die Gemeinschaft ist verpflichtet, den Täufling zu begleiten und zu stärken, die Taufe ist ein Zeichen, das im Gläubigen Heilsgewissheit entstehen lässt. Hier ist der Bekenntnischarakter der Taufe, an dem den Mennoniten viel liegt, stärker als im Magdeburger Dokument zur Geltung gebracht worden.

4. Überlegungen zur Differenz: Erwachsenentaufe oder Säuglingstaufe

Die Mennoniten sehen im fehlenden Bekenntnischarakter der Säuglingstaufe ein Manko, während die Lutheraner kritisieren, dass das Handeln Gottes im mennonitischen Verständnis der Taufe nicht ausreichend zur Geltung komme. Inzwischen haben beide Seiten sich so weit angenähert, dass die Schärfe der Alternative einem wachsenden gegenseitigen Verständnis weicht. Lutheraner sehen das Handeln Gottes in der Taufe gewahrt, auch wenn das Bekenntnis des Täuflings erst später erfolgt; Mennoniten sehen „durch die bei ihnen praktizierte Taufe auf das Bekenntnis des Glaubens die Gabe Gottes einerseits und die Antwort des Täuflings andererseits in sachlich und zeitlich gebotenem Zusammenhang“ (Enns, Heilung der Erinnerungen, 145). In beiden Fällen wird das Handeln Gottes im Taufvollzug unterstrichen. So fällt es den Mennoniten (in der AMG) nicht schwer, lutherische Gemeindeglieder als gültig Getaufte nach dem Übertrittsbegehren aufzunehmen und sie zu bitten, beim Vollzug des Übertritts lediglich „ein persönliches Bekenntnis zu Jesus Christus vor der gottesdienstlich versammelten Gemeinde abzulegen“ (Enns, Heilung der Erinnerungen, 167). Damit ist eine gewisse Anerkennung der nach lutherischer Tradition vollzogenen Taufe ausgesprochen, wobei deutlich wird, dass das Bekenntnis des Einzelnen höher bewertet wird als „Anerkennungsformeln“ zwischen den Kirchen. Es kann in Mennonitengemeinden nämlich auch zu einer Erwachsenentaufe an einem bereits als Säugling Getauften kommen, wenn dies die freie Entscheidung des neuen Gemeindegliedes ist (was dem Gebot der Unwiederholbarkeit nicht widerspricht, da in einem solchen Fall die Säuglingstaufe „nicht gewertet“ wird). Die Säuglingstaufe durch eine lutherische Gemeinde wird also weder generell als „gültig“, noch generell als „ungültig“ angesehen.

Die Tatsache, dass Mennoniten eine in der lutherischen Kirche vollzogene Erwachsenentaufe anerkennen können, lässt den Schluss zu, dass ein völliger Konsens in der Tauflehre für die gegenseitige Anerkennung der Taufe keineswegs zur Voraussetzung gemacht wird.

Der lutherisch-mennonitische Dialog (Bilaterale →Konfessionsgespräche) in Deutschland lässt deutlich erkennen, dass die in konfessionellen Traditionen vertretenen, manchmal einseitigen Betonungen (göttliche Tat – menschliches Bekenntnis) tatsächlich erst in der Komplementarität das Ganze der evangelischen Wahrheit zum Ausdruck bringen (vgl. Fernando Enns, Friedenskirche in der Ökumene, 285–299). Dies kommt auch in multilateralen Gesprächen wie in den Konvergenzerklärungen von Lima zum Zuge: „Die Taufe ist zugleich Gottes Gabe und unsere Antwort auf diese Gabe“ (Taufe, Eucharistie und Amt, 8). Wird aber diese Komplementarität festgestellt, dann ist der Vorwurf der Wiedertaufe nicht nur verständlich, sondern auch berechtigt, und eine Überprüfung dieser Praxis auf Seiten einiger Kirchen der täuferischen Tradition ist dringend geboten.

In den Lima-Erklärungen wurde festgestellt: „Die Möglichkeit, daß zur neutestamentlichen Zeit auch die Kindertaufe praktiziert worden ist, kann nicht ausgeschlossen werden. Die Taufe nach einem persönlichen Glaubensbekenntnis ist jedoch die in den neutestamentlichen Schriften am eindeutigsten belegte Praxis“ (ebd., 11). Wenn Mennoniten dem zustimmen, dann reicht in der weiteren Diskussion der schlichte Verweis auf die neutestamentlichen Zeugnisse für eine generelle Ablehnung der Säuglingstaufe nicht aus. Wohl könnten die Mennoniten aber mit dieser Beobachtung begründen, warum sie in ihren Gemeinden weiterhin dabei bleiben, keine Säuglinge zu taufen.

5. Konvergenzen in der Interpretation des Taufgeschehens

Die angedeutete Komplementarität in Taufelehre und -praxis wird durch weitere Gemeinsamkeiten unterstützt: z. B. wenn im lutherisch-mennonitischen Dialog gemeinsam erklärt wird, dass die Taufe nicht nur ein einmaliges Ereignis ist, sondern auch ein fortwährender Prozess, der sowohl im Leben der Kirche als auch im persönlichen Leben eine entscheidende Rolle spielt. „Die Taufe ist daher nicht nur ein einmaliger liturgischer Akt, sondern muss verstanden werden als Initiation in die Gemeinschaft der Glaubenden, als ein lebenslanger Prozess des Wachsens von christlicher Identität und Erkenntnis“ (K. Raiser, Ein Herr, 5). Diese weitere ekklesiologische Dimension des Taufgeschehens deutet an, dass es nicht zwingend ist, die unterschiedlichen Dimensionen der Taufe vor- oder nachzuordnen, da alle Dimensionen des Taufgeschehens gleich wichtig sind. So kann eingesehen werden, dass einige Konfessionen den Wasserritus der Taufe an den Anfang des christlichen Lebens stellen, ebenso kann nachvollzogen werden, dass andere Kirchen mit der Taufe warten, bis ein Bekenntnisakt im Taufgeschehen erfolgt. Entscheidend ist, dass mit der Taufe die Initiation und Auferbauung in Christus bekräftigt werden (Ekklesiologische und ökumenische Implikationen, 67).

6. Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Sakramentsverständnis

Zwar wurde bereits im Lima-Dokument betont, dass allen Kirchen die Dimension von Gnade und Glaube für die Deutung der Taufe wichtig ist, offen blieb jedoch, ob die Taufe selbst Gnade „wirkt“ oder die erste ethische Antwort der Bekehrten auf die gnädige Zuwendung Gottes ist (André Birmelé, Taufe in den ökumenischen Dialogen, 56). Inzwischen ist es hier zu weiteren Klärungen gekommen (z. B. in dem Dokument des ÖRK zu Wesen und Auftrag der Kirche (2005), Abschnitt 77). Lutheraner und Mennoniten bekennen nun gemeinsam, „dass Taufe und Abendmahl Zeichen des göttlichen Gnadenhandelns an uns sind: Zuspruch der Sündenvergebung und Zusage des gegenwärtigen Christus in der Kraft des Heiligen Geistes. Durch das gepredigte Wort und die mit dem Wort verbundenen Handlungen von Taufe und Abendmahl spricht Gott die Menschen ganzheitlich an und bewegt sie zu einem Leben in Gnade und Nachfolge“ (Enns, Heilung der Erinnerungen, 163). Sollte damit hinreichend beschrieben sein, was ein Sakrament meint, dann läge hier bereits eine mögliche Formulierung zur Konvergenz vor, an der zukünftig keine gegenseitige Anerkennung der Taufe scheitern muss. Nun käme alles darauf an, den historisch eingeschliffenen Begriffskontrast von „Sakrament oder Zeichen“ in den einzelnen Kirchen und in den weiteren Beratungen unter den Kirchen allmählich zu überwinden. Der Gebrauch des Begriffs „Sakrament“ ist keine hinreichende Begründung mehr für die Verweigerung der gegenseitigen Anerkennung der Taufe – zumal wenn auch deutlich geworden ist, dass führende Täufer im 16. Jahrhundert, wie Menno →Simons und Pilgram →Marpeck, an diesem Begriff festgehalten haben und letzerer meint, dass in der Taufe geschieht, was sie bezeichnet. Die Taufe ist „nimmer zeychen, sunder eittel wesen“ (zit. n. Hans-Jürgen Goertz, Täufergeschichtliche Aspekte der Taufe. 18). So heißt es jetzt im bilateralen Gespräch zwischen Lutheranern und Mennoniten: „Die Taufe ist das einzige Sakrament oder die einzige Ordnung, durch die Menschen Glieder der Kirche werden“ (Enns, Heilung der Erinnerungen, 190).

7. Gegenseitige Anerkennung der Taufe in der Gegenwart Christi

Mit den geschilderten Annäherungen, vor allem im gemeinsamen Verständnis der Taufe als umfassendem Initiationsgeschehen, mit der Komplementarität der Tauflehre und mit dem konvergierenden Sakramentsverständnis münden die Gespräche um die gegenseitige Anerkennung der Taufe in die Diskussion um die gegenseitige Anerkennung der konfessionell getrennten Kirchen als Kirche ein. Im Bewusstsein, dass die Kirchen in eine gemeinsame geistliche Realität hineinwachsen, sind sie nicht genötigt ihre eigenen Traditionen aufzugeben, sondern nur aufgerufen, diese Traditionen in diesem neuen geistlichen Rahmen gemeinsam weiter zu erörtern und zu verstehen. Daraus folgt nicht die Preisgabe der eigenen Taufpraktiken oder die zusätzliche Aufnahme einer fremden Praxis. Kirchen der täuferischen Tradition müssen nicht die Säuglingstaufe „an sich“ anerkennen, müssen nicht die Betonung des für sie so wichtigen Bekenntnisses des Glaubens in der Taufe untergraben und müssen ihr damit verbundenes Verständnis von Gemeinde nicht zurücknehmen. Ebenso wenig müssen Kirchen, in denen die Säuglingstaufe die Menschen in den Leib Christi eingliedert, nicht die Praxis der Säuglingstaufe aufgeben. Sie können fortan auch damit rechnen, dass die Kirchen der täuferischen Tradition darauf verzichten werden, „wiederzutaufen“. Auf dem Weg der Kirchen zu ihrer Einheit wird das Bewusstsein wachsen, dass die gemeinsame Anerkennung der Taufe letztlich nicht allein von Klärungen der theologischen Lehre abhängt, sondern vor allem im gemeinsamen Glauben an Gott, dem gemeinsamen Bekenntnis zu Jesus Christus sowie in dem Wirken des einen Heiligen Geistes besteht. Auf den Namen des Dreieinigen taufen alle Kirchen (Mt. 28,19). - Von diesem gemeinsamen Fundament ist auch der im Jahr 2012 beginnende offizielle, internationale Trialog zwischen dem Lutherischen Weltbund, dem Vatikan und der Mennonitischen Weltkonferenz zur Deutung der Taufe motiviert.

Literatur (Auswahl)

Karl Barth, Die kirchliche Lehre von der Taufe, Zürich-Zollikon 1943, 3. Aufl. 1947. - Ders., Kirchliche Dogmatik IV, 4: Das christliche Leben (Fragment), Die Taufe als Begründung des christlichen Lebens, Zürich 1967. - Markus Barth, Die Kirche ein Sakrament? Ein exegetischer Beitrag zum Gespräch über die kirchliche Taufe. Zollikon-Zürich 1951. - George Beasley-Murray, Die christliche Taufe. Eine Untersuchung über ihr Verständnis in Geschichte und Gegenwart. Kassel 1968 (engl. Baptism in the New Testament, London 1962). - André Birmelé, Die Taufe in den ökumenischen Dialogen, in: Lena Lybaeck, Konrad Raiser, Stefanie Schardien (Hg.), Gemeinschaft der Kirchen und gesellschaftliche Verantwortung. Die Würde des Anderen und das Recht anders zu denken, Festschrift f. Erich Geldbach, Münster 2004. - Der Anfang des christlichen Lebens und das Wesen der Kirche; in: Wilhelm Hüffmeier und Tony Peck (Hg.), Dialog zwischen der Europäischen Baptistischen Föderation (EBF) und der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) zur Lehre und Praxis der Taufe, Leuenberger Texte 9, Frankfurt/M 2005.- Fernando Enns, Friedenskirche in der Ökumene. Mennonitische Wurzeln einer Ethik der Gewaltfreiheit. Göttingen 2003. - Ders., (Hg.), Heilung der Erinnerungen – befreit zur gemeinsamen Zukunft. Mennoniten im Dialog. Berichte und Texte ökumenischer Gespräche auf nationaler und internationaler Ebene, Frankfurt/M. und Paderborn 2008. - Ders., Die gegenseitige Anerkennung der Taufe als bleibende ökumenische Herausforderung – Konsens, Divergenzen und Differenzen; in: F. Enns, M. Hailer und U. Link-Wieczorek (Hg.), Profilierte Ökumene. Bleibend Wichtiges und jetzt Dringliches. Beiheft zur Ökumenischen Rundschau 84, Frankfurt/M. 2009, 127–158. - Faith and Order at the Crossroads, Kuala Lumpur 2004, hg. von Thomas F. Best, Faith & Order Paper No. 196, Genf 2005. - Günther Gassmann und Dagmar Heller (Hg.), Santiago de Compostela 1993. Fünfte Weltkonferenz für Glauben und Kirchenverfassung, 2. bis 14. August 1993. Berichte, Referate, Dokumente, Beiheft zur Ökumenischen Rundschau 67, Frankfurt/M. 1994. - Erich Geldbach, Taufe. Ökumenische Studienhefte 5, Göttingen 1996. - Gemeinsame Arbeitsgruppe der Römisch-katholischen Kirche und des Ökumenischen Rates der Kirchen, 8. Bericht 1999–2005, Genf und Rom 2005 (Ekklesiologische und Ökumenische Implikationen einer gemeinsamen Taufe, 53–84). - Hans-Jürgen Goertz, Das doppelte Bekenntnis in der Taufe, in: Ders. (Hg.), Die Mennoniten, Die Kirchen der Welt VIII, Stuttgart 1971, 70–90. - Ders., Täufergeschichtliche Aspekte zur Taufe, in: Mennonitische Geschichtsblätter 2010, 7–30. - Eberhard Jüngel, Karl Barths Lehre von der Taufe. Ein Hinweis auf ihre Probleme. Theologische Studien 98, Zürich 1968. - Ders., Barth-Studien, Ökumenische Theologie, Bd. 9, Gütersloh 1982, 246–314. - Walter Kasper (Hg.) Christsein ohne Entscheidung oder soll die Kirche Kinder taufen? Mainz 1970. - Wolfram Kerner, Gläubigentaufe und Säuglingstaufe. Studien zur Taufe und gegenseitigen Taufanerkennung in der neueren evangelischen Theologie. Norderstedt 2004. - (Magdeburger Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung der Taufe) Die christliche Taufe, in: Ökumenische Rundschau 2, 2007, 257. - Jürgen Moltmann, Kirche in der Kraft des Geistes, München 1975/Gütersloh 2010. - Konrad Raiser, Ein Herr, ein Glaube, eine Taufe. Die ekklesiologische Bedeutung der einen Taufe, 2008, PDF (2008). - Gerald W. Schlabach (Hg.), On Baptism: Mennonite-Catholic Theological Colloquium 2001–2002, Kitchener, Ont., 2004. - Edmund Schlink, Die Lehre von der Taufe, Kassel 1969, 2. Aufl., Göttingen 2007. - Taufe, Eucharistie und Amt. Konvergenzerklärungen der Kommission für Glauben und Kirchenverfasssung des Ökumenischen Rates der Kirchen. Frankfurt/M. 1987. - Wesen und Auftrag der Kirche. Ein Schritt auf dem Weg zu einer gemeinsamen Auffassung, Kommission für Glauben und Kirchenverfassung des ÖRK, Faith & Oder Paper Nr. 198, Genf 2005.

Fernando Enns

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